Schweizer Staatsangehörige in Aarau
Heimatschein, Mietvertrag und Versicherungskarte der Krankenkasse. Das Stadtbüro Aarau informiert in der Rubrik „Wohnen und Umziehen“ der Stadt über Öffnungszeiten und Sonderfälle.
Checkliste · Behörden · Fristen
Was müssen Sie wann erledigen? Dieser Ratgeber ordnet die Aufgaben rund um einen Umzug im Aargau zeitlich – von der Kündigung bis zur Steuererklärung – und nennt jeweils die zuständige Stelle.

Die Grundregeln für einen Wohnsitzwechsel gelten im ganzen Kanton gleich: Sie melden sich in der bisherigen Gemeinde ab und in der neuen innert 14 Tagen an. Das schreibt § 14 des kantonalen Gesetzes über die Einwohnerregister vor. Vieles andere ist aber Sache der 196 Gemeinden: Wo der Umzugswagen halten darf, wie Sperrgut entsorgt wird, welcher Energieversorger zuständig ist und welche Unterlagen am Schalter verlangt werden.
Ein Beispiel: Zwei Nachbargemeinden im selben Bezirk können unterschiedliche Abfuhrtage, andere Sperrgutmarken und verschiedene Stromversorger haben. Wer von Aarau nach Suhr zieht, wechselt trotz kurzer Distanz also mehrere Ansprechstellen. Deshalb lohnt es sich, gleich nach der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag die Website der neuen Gemeinde nach einer Rubrik wie „Zuzug“ oder „Neu in der Gemeinde“ zu durchsuchen.
Dieser Ratgeber führt Sie deshalb in zeitlicher Reihenfolge durch die Aufgaben und nennt dort, wo Regeln lokal verschieden sind, die Beispiele Aarau und Baden. Für Ihre eigene Gemeinde lohnt sich jeweils ein kurzer Blick auf deren Website.
Tipp vor der Unterschrift: Legen Sie sich eine einfache Liste mit allen Stellen an, die Ihre neue Adresse brauchen – Gemeinde, Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Strassenverkehrsamt und Abonnemente. So vergessen Sie im Umzugsstress keine Meldung und sehen auf einen Blick, was noch offen ist.
Haken Sie die Punkte ab, die auf Ihre Situation zutreffen. Bei jeder Frist steht, welche Stelle dafür zuständig ist.
Seit August 2017 können Sie Ihren Umzug im Aargau online melden, rund um die Uhr und ohne Schalterbesuch. eUmzug erledigt Abmeldung in der alten und Anmeldung in der neuen Gemeinde in einem Durchgang, auch wenn Sie aus einem anderen Kanton zuziehen, der am System teilnimmt. Sie brauchen dafür in der Regel Angaben zur neuen Wohnung, zum Einzugsdatum und zur Krankenversicherung.
In diesen Fällen melden Sie sich direkt bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
Die Meldung selbst ist gebührenfrei. Einzig für Personen aus Staaten ausserhalb von EU und EFTA erhebt das Amt für Migration und Integration (MIKA) eine Gebühr.
Den Dienst finden Sie im Online-Schalter von eGovernment Aargau oder über die Website Ihrer bisherigen Gemeinde unter dem Stichwort eUmzug.
Die Gemeinden verlangen leicht unterschiedliche Unterlagen. Das Beispiel Aarau zeigt, womit Sie rechnen sollten.
Heimatschein, Mietvertrag und Versicherungskarte der Krankenkasse. Das Stadtbüro Aarau informiert in der Rubrik „Wohnen und Umziehen“ der Stadt über Öffnungszeiten und Sonderfälle.
Wer aus einem anderen Kanton nach Aarau zieht, bringt Pass oder Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung, Mietvertrag und Geburtsurkunde mit. Für Fragen zu Bewilligungen ist das MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau zuständig.
Serafe: Eine separate Meldung an die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe ist in der Regel nicht nötig. Serafe erhält die Adressdaten direkt aus den Einwohnerregistern. So erklärt es Serafe in den Informationen für Gemeinden.
Die Checkliste oben passt für die meisten Wohnungswechsel innerhalb der Schweiz. In diesen Situationen kommen zusätzliche Schritte hinzu.
eUmzug steht nicht zur Verfügung. Sie melden sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde. Staatsangehörige aus Drittstaaten klären ihre Bewilligung vorab mit dem MIKA. Für das Umzugsgut ist eine Zollanmeldung nötig, und die obligatorische Krankenversicherung muss innert drei Monaten nach dem Zuzug abgeschlossen werden.
Auch ein Wechsel von einer Strasse in die nächste muss der Einwohnerkontrolle gemeldet werden, damit Stimmunterlagen, Steuerpost und Rechnungen korrekt ankommen. Viele Gemeinden bieten dafür ebenfalls eUmzug oder ein einfaches Online-Formular an.
Wer unter der Woche im Aargau arbeitet und am Wochenende an den Hauptwohnsitz zurückkehrt, meldet sich als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter an. Das geht nicht über eUmzug, sondern direkt bei der Gemeinde, meist mit einer Bestätigung der Wohnsitzgemeinde.
Bei gemeinsamen Mietverträgen, geteiltem Hausrat oder einer Wohnungsauflösung braucht es besonders klare Absprachen. Legen Sie schriftlich fest, wer welche Möbel übernimmt und wer die Kosten für Umzug, Entsorgung und Reinigung trägt.
Wer aus Zürich, Basel oder dem Ausland in den Aargau zieht, merkt die Unterschiede oft erst im Alltag. Die Abfallentsorgung etwa ist Gemeindesache: Gebührensäcke, Grüngutabfuhr und Sperrgutmarken unterscheiden sich von Ort zu Ort. Den Abfuhrkalender Ihrer neuen Gemeinde sollten Sie deshalb gleich nach dem Einzug herunterladen.
Auch die Stromversorgung ist nicht einheitlich. Neben der kantonalen AEW gibt es zahlreiche kommunale Elektrizitätswerke. Welcher Versorger für Ihre neue Adresse zuständig ist, steht meist auf der Website der Gemeinde oder im Mietvertrag.
Für Pendelnde lohnt ein früher Blick auf die Verbindungen: Rund ein Drittel der Aargauer Erwerbstätigen arbeitet ausserhalb des Kantons. Ein Wohnort nahe einem Bahnhof an den Linien Richtung Zürich, Basel oder Bern kann den Arbeitsweg deutlich verkürzen.
Die Hausratversicherung sollte die neue Adresse vor dem Umzugstag kennen, denn Wohnfläche, Lage und Versicherungssumme können sich ändern. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob Schäden während des Transports gedeckt sind oder ob die Haftung der Umzugsfirma massgebend ist. Auch Motorfahrzeugversicherung, Krankenkasse und Pensionskasse benötigen die neue Adresse; bei der Krankenkasse kann sich mit dem Wohnort zudem die Prämienregion ändern.
Bei Internet, TV und Mobilfunk lohnt ein früher Anruf beim Anbieter: Nicht jede Adresse ist gleich erschlossen, und ein Technikertermin für den neuen Anschluss ist rund um Monatsenden nicht immer sofort verfügbar. Abonnemente für Zeitungen, Vereinsmitgliedschaften und Lieferdienste stellen Sie am besten gleich mit um, sobald die neue Adresse feststeht.
Fragen, die hier offen bleiben, beantworten wir kurz in den FAQ zum Umzug im Aargau. Bei einem Geschäftsumzug gelten zusätzliche Regeln, die auf der Seite zum Firmenumzug im Aargau erklärt sind.
Die Fristen und Gebühren stammen aus öffentlichen Angaben der zuständigen Stellen: eGovernment Aargau zu eUmzug, das kantonale Gesetz über die Einwohnerregister zur Meldepflicht, die Städte Aarau und Baden zu Anmeldung, Zufahrt und Entsorgung, die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal zur Signalisation, die AEW und die Post zu ihren Meldefristen sowie das Kantonale Steueramt Aargau zur Steuerpflicht bei einem Wohnsitzwechsel. Gebühren und Zeitfenster können sich ändern; im Zweifel gibt die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde verbindlich Auskunft. Eine allgemeine, nicht auf den Aargau zugeschnittene Umzugscheckliste finden Sie zudem bei Vergleichsofferten.ch.