Standortwechsel
Wenn der Firmensitz den Kanton wechselt
Viele Unternehmen verlagern ihren Sitz aus dem Raum Zürich oder Basel in den Aargau, andere ziehen in die Gegenrichtung. Dann sind nicht nur das Handelsregisteramt am neuen Sitz, sondern auch die Steuerbehörden beider Kantone beteiligt. Klären Sie mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder frühzeitig, ab wann welche Steuerhoheit gilt und welche Abgrenzungen nötig sind.
Denken Sie auch an Ihre Mitarbeitenden: Ein neuer Standort in Lenzburg oder Brugg kann für Pendelnde aus dem Freiamt kürzer, für jene aus dem Limmattal länger werden. Wer Parkplätze, ÖV-Verbindungen und Veloabstellplätze am neuen Ort früh kommuniziert, erleichtert den Wechsel.
Bleibt der Betrieb dagegen in derselben Gemeinde, genügt beim Handelsregister die Adressänderung. Das ist günstiger und schneller als eine Sitzverlegung, sollte aber trotzdem vor dem Umzugstermin angemeldet werden, damit Rechnungen, Offerten und Verträge ab dem ersten Tag die richtige Adresse tragen. Kündigen Sie einen Geschäftsmietvertrag vorzeitig, lohnt es sich, frühzeitig eine Nachmieterin oder einen Nachmieter zu suchen, denn je nach Lage und Grösse der Fläche kann die Suche einige Zeit dauern.
Muss nach dem Auszug die alte Fläche gereinigt übergeben werden, gelten ähnliche Regeln wie bei Wohnungen. Hinweise zu Abnahmeprotokoll und Garantie finden Sie auf der Seite zur Umzugsreinigung im Aargau. Einen groben Eindruck, wie sich Umzugspreise zusammensetzen, gibt die Übersicht zu den Umzugskosten im Aargau.