Fragen & Antworten

FAQ: Häufige Fragen zum Umzug im Aargau

Kurze, belegte Antworten auf Fragen, die uns zu Umzügen im Aargau immer wieder erreichen – von der Frist fürs Anmelden bis zur Frage, wer eigentlich die Offerten schickt.

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Themenblock 1

Anmeldung, eUmzug und Steuern

Pflichten gegenüber Gemeinde und Kanton, die bei jedem Wohnsitzwechsel anfallen.

Wie lange habe ich im Aargau Zeit, mich nach dem Umzug anzumelden?

Die Anmeldung muss innert 14 Tagen erfolgen. Vorher melden Sie sich in Ihrer bisherigen Gemeinde ab. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz geht beides in einem Schritt über eUmzug.

Funktioniert eUmzug auch, wenn ich aus Deutschland in den Aargau ziehe?

Nein. eUmzug ist nur für Umzüge innerhalb der Schweiz gedacht. Wer aus dem Ausland zuzieht oder ins Ausland wegzieht, meldet sich direkt bei der Gemeinde. Auch Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter können eUmzug nicht verwenden.

Was kostet die Ummeldung im Aargau?

Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus EU- und EFTA-Staaten ist die Meldung über eUmzug gebührenfrei. Für Personen aus anderen Staaten erhebt das Amt für Migration und Integration (MIKA) eine Gebühr.

Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung in einer Aargauer Gemeinde?

Typischerweise einen amtlichen Ausweis, den Heimatschein, den Mietvertrag und einen Nachweis der Krankenversicherung. Je nach Situation kommen Familiendokumente oder Ausländerausweis dazu. Die genaue Liste finden Sie auf der Website Ihrer neuen Gemeinde.

In welchem Kanton zahle ich Steuern, wenn ich im Laufe des Jahres umziehe?

Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember. Wer im Oktober von Zürich nach Baden zieht, ist für das ganze Steuerjahr im Kanton Aargau steuerpflichtig. Umgekehrt gilt dasselbe beim Wegzug.

Themenblock 2

Mietvertrag, Parkieren und Entsorgung

Praktische Fragen, die sich in den Wochen vor dem Umzugstag stellen.

Wann kann ich meine Wohnung im Aargau kündigen?

Ortsüblich sind meist der 31. März, 30. Juni und 30. September – massgebend ist Ihr Mietvertrag. Dort stehen auch die Kündigungsfrist und allfällige zusätzliche Termine.

Darf der Umzugswagen einfach vor dem Haus halten?

Kurzes, zügiges Ein- und Ausladen ist in vielen Gemeinden toleriert. Für Altstädte, Begegnungszonen oder längeres Halten braucht es aber oft eine Bewilligung der Stadt- oder Regionalpolizei. In Baden braucht es ausserhalb der Zeitfenster eine gebührenpflichtige Tagesbewilligung der Stadtpolizei.

Wo entsorge ich alte Möbel vor dem Umzug?

Das regelt jede Gemeinde selbst. In Baden und Aarau wird Sperrgut mit kostenpflichtigen Marken am Abfuhrtag abgeholt. Grössere Mengen bringen Sie in Baden zur KVA Turgi. Den Abfuhrkalender finden Sie auf der Gemeindewebsite.

Wie melde ich den Strom um?

Beim Energieversorger Ihrer alten und neuen Adresse. Viele Gemeinden werden von der AEW beliefert, die die Meldung mindestens 5 Arbeitstage im Voraus verlangt. Städte wie Baden haben eigene Werke, dort melden Sie sich direkt.

Muss ich Serafe über meinen Umzug informieren?

In der Regel nicht. Serafe erhält die Adressdaten aus den Einwohnerregistern. Sobald Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben, wird die neue Adresse übernommen.

Wie funktioniert der Nachsendeauftrag der Post?

Sie bestellen ihn online oder am Schalter, am besten rund 4 Arbeitstage vor dem Umzug. Die Nachsendung gibt es für 6, 12 oder 18 Monate; online bestellt ist sie günstiger als am Schalter.

Themenblock 3

Offerten und Vermittlung

Wie der Vergleichsservice funktioniert und worauf Sie bei den Angeboten achten.

Führt diese Website selbst Umzüge durch?

Nein. umzugsfirma-kanton-aargau.ch ist ein Vermittlungsservice von Vergleichsofferten. Den Umzug selbst führt das Unternehmen durch, dessen Offerte Sie annehmen. Vertragspartner für den Umzug ist also immer diese Firma.

Was tue ich, wenn beim Umzug etwas beschädigt wird?

Melden Sie den Schaden sofort der Umzugsfirma, am besten noch am Umzugstag, und halten Sie ihn mit Fotos fest. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis der Fall geklärt ist. Wie weit die Firma haftet, steht in der Offerte oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prüfen Sie ergänzend, was Ihre eigene Hausratversicherung abdeckt.

Kann ich eine Offerte nach der Anfrage noch ablehnen?

Ja, jederzeit. Die Offerten sind unverbindlich. Erst wenn Sie ein Angebot ausdrücklich annehmen, kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen zustande.

Worauf achte ich beim Vergleich von zwei ähnlich teuren Offerten?

Auf den Leistungsumfang: Sind Verpackungsmaterial, Möbelmontage, Bewilligungen, Anfahrt und Entsorgung inbegriffen? Wie ist die Haftung bei Schäden geregelt? Und ist es ein Kostendach oder eine Schätzung? Eine Liste mit weiteren Vergleichspunkten finden Sie auf der Seite zu den Umzugskosten im Aargau.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Fristen beim Umzug im Aargau

Viele Fragen drehen sich um Zeitpunkte. Die Tabelle fasst die Fristen zusammen, die in den Antworten oben vorkommen, ergänzt um die gesetzliche Frist für die Krankenversicherung bei einem Zuzug aus dem Ausland.

WasFristZuständig
Anmeldung in der neuen Gemeindeinnert 14 TagenEinwohnerkontrolle oder eUmzug
Signalisation Halteverbot (Wettingen und Limmattal)mindestens 10 Arbeitstage vorherRegionalpolizei Wettingen-Limmattal
Strom ab- und anmeldenmindestens 5 Arbeitstage vorherAEW oder lokales Werk
Nachsendeauftragrund 4 Arbeitstage vorherDie Post
SteuerdomizilWohnsitz am 31. DezemberSteuerverwaltung
Krankenversicherung nach Zuzug aus dem Auslandinnert 3 MonatenKrankenversicherer

Angaben ohne Gewähr. Welche Stellen hinter den einzelnen Fristen stehen, erklärt der Ratgeber.

Kleines Glossar

Begriffe, die Ihnen beim Zügeln im Aargau begegnen

Wer aus Deutschland oder einer anderen Sprachregion zuzieht, stolpert oft über typisch schweizerische Wörter rund um Wohnung und Umzug.

Zügeln

Schweizerdeutsch für umziehen. Ein Zügeltermin ist der Tag des Umzugs, eine Zügelfirma ein Umzugsunternehmen.

Heimatschein

Dokument, das Ihren Heimatort als Schweizer Bürgerin oder Bürger bescheinigt. Er wird bei der Wohngemeinde hinterlegt und beim Wegzug wieder mitgenommen.

Einwohnerkontrolle

Die Stelle der Gemeinde, bei der Sie sich an- und abmelden. In grösseren Städten wie Aarau oder Baden heisst sie Stadtbüro.

Mietzinsdepot

Die Sicherheitsleistung, die Sie beim Einzug hinterlegt haben. Sie wird nach der Wohnungsabgabe freigegeben, sofern keine Forderungen offen sind.

Signalisation

Das Aufstellen von Halteverbotstafeln durch die Polizei, damit am Umzugstag ein Platz für den Lastwagen frei bleibt.

Kostendach

Obergrenze in einer Offerte. Die Rechnung kann tiefer ausfallen, darf den vereinbarten Betrag aber nicht überschreiten, sofern der Umfang gleich bleibt.

Sperrgut

Abfall, der nicht in den Gebührensack passt, etwa Möbel oder Matratzen. Die Gemeinden holen ihn gegen Marken ab oder nehmen ihn an Sammelstellen an.

Estrich

Dachboden. Zusammen mit dem Kellerabteil gehört er bei vielen Aargauer Mietwohnungen zur Mietsache und muss bei der Abgabe geräumt sein.

Abnahmegarantie

Zusage einer Reinigungsfirma, bei Beanstandungen der Sauberkeit anlässlich der Wohnungsübergabe kostenlos nachzubessern.

Nachmieter

Person, die Ihre Wohnung übernimmt, wenn Sie ausserhalb der vertraglichen Termine ausziehen möchten. Ist sie zahlungsfähig und bereit, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen, werden Sie in der Regel aus der Mietpflicht entlassen.

Abgabeprotokoll

Schriftliche Festhaltung des Zustands der Wohnung beim Auszug. Es dient als Grundlage für die Schlussabrechnung und die Freigabe des Depots. Unterschreiben ist freiwillig.

Ortsübliche Termine

Kündigungstermine, die in einer Region gebräuchlich sind, wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht. Sie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und teils von Gemeinde zu Gemeinde.

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Ihre Frage war nicht dabei?

Ausführlichere Antworten mit Fristen und den zuständigen Behörden finden Sie im Ratgeber mit Umzugscheckliste. Wie sich die Preise zusammensetzen, erklärt die Seite zu den Umzugskosten im Aargau, und für Betriebe gibt es eigene Hinweise zum Firmenumzug.

Wenn Sie direkt Angebote für Ihren Umzug sehen möchten, starten Sie die Anfrage. Sie dauert wenige Minuten, ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Für allgemeine Fragen zum Vermittlungsservice erreichen Sie Vergleichsofferten per E-Mail unter info@vergleichsofferten.ch.